Behinderten-Testament
Dem behinderten Kind Vermögen vererben
Rechtliche Möglichkeiten - sichere Ausgestaltung

Was müssen und was können Sie regeln?

RECHTLICHES
Sozialhilfe steht nur dem zu, der sich selbst nicht helfen kann, sie wird also nur nachrangig gewährt. Vorrangig muss der Bedürftige sein eigenes Vermögen einsetzen ... weiterlesen
VERMÖGENSSCHUTZ
Unter Umständen bleibt für Wünsche und Bedürfnisse, die über das Maß der Sozialhilfe hinausgehen, vom Erbe nichts übrig ... weiterlesen
SOZIALHILFETRÄGER
In diesen Fällen hat erst einmal der Sozialhilfeträger Zugriff auf das Vermögen und leitet die Erschaftsansprüche des Kindes auf sich über ... weiterlesen
nach ihrem tod
Für das Kind vorsorgen, das ist besonders Eltern von Kindern mit einer Behinderung wichtig. Gerade behinderte Kinder sollen nach dem Tod ihrer Eltern nicht mittellos dastehen, sondern in den vollständigen Genuss ihres Erbes kommen.
... weiterlesen
SCHLAUE TESTAMENTE
Der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen lässt sich durch ein geschicktes Testament zumindest abmildern, in einigen Fällen sogar ganz vermeiden ... weiterlesen
SITTENWIDRIG?
Der Bundesgerichtshof hat Verfügungen grundsätzlich als zulässig angesehen, wenn die Eltern geschickte, testamentarische Verfügungen treffen ... weiterlesen

Wie lässt sich verhindern, dass das behinderte Kind
nach dem Tod der Eltern mittellos dasteht?

Informieren Sie sich bei unseren Fachvorträgen

19.07.2022 » Vortrag: ErbrechtsFORUM – „Das Behindertentestament“

Ihre Einladung zum Vortrag: „Das Behindertentestament“ Die rechtssichere Nachlassplanung! Je höher der Nachlass, desto größer das Streitpotenzial. Mit einem Testament und einer guten Nachlassplanung lässt sich Streit innerhalb der Familie in Grenzen halten. Auch erbschaftssteuerliche Aspekte gilt es zu berücksichtigen. Wir stellen Fallbeispiele aus unserer Beratungspraxis vor. JETZT ANMELDEN! Einlass nur mit bestätigter Anmeldung. E-Mail […]

13.11.2018 » Weissach im Tal: Was passiert mit IHM, wenn SIE nicht mehr da sind?

Einladung zum Vortrag: Behinderten-Testament So sichern Sie Ihre Angehörigen und deren Ansprüche ab. Termin: Donnerstag, den 13. November 2018 – Beginn: 19 Uhr Kanzlei-Gewölbekeller, Kirchberg 15, 71554 Weissach im Tal Einlass nur mit Anmeldung bis 06. November 2018 unter info@ra-stuhlmann.de oder telefonisch Tel. 0 71 91 – 31 88 20

Referent und Rechtsanwalt
Gunnar Stuhlmann

Die Rechtsanwaltskanzlei Stuhlmann gilt als überregionaler Ansprechpartner im Erbrecht. Mandanten werden bei allen Rechtsfragen rund um die Themen Patientenverfügung, Generalvollmacht und Erbrecht beraten. Rechtssichere Testamente, die Lösung von Konflikten innerhalb der Familien im Vorfeld und die Übernahme von Testamentsvollstreckungen gehören zu den Beratungsinhalten.

Die langjährige Beratungspraxis hat gezeigt, dass es ein enormes Defizit bei der Rechtsberatung für Eltern mit behinderten Kinden gibt. Rechtsanwalt Stuhlmann hat für diese Fälle Lösungen entwickelt und gilt als Experte rund um das Behindertentestament. 

Vorträge zum Behinderten-Testament

Datum Ort Location Beginn Anmeldung
19. Juli 2022 71554 Weissach im Tal
Kanzlei-Gewölbekeller 19 Uhr E-Mail senden

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